Ordnung muss sein



Da wir in Deutschland wohnen und zu Hause brauen wollen, muss natürlich auch rechtlich alles in Ordnung sein. Nach etlichen Recherchen ergibt sich wohl folgendes:

Die Biersteuer

Die Biersteuer bildet eine Besonderheit unter den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern: Sie wird vom Zoll - einer Bundesverwaltung - erhoben, aber ihr Aufkommen von jährlich knapp 1 Mrd. EUR steht den Bundesländern zu. Der Biersteuer unterliegen Bier aus Malz und bierhaltige Mischgetränke. Bier, das von Brauereien als Haustrunk abgegeben oder von Haus- und Hobbybrauern selbst hergestellt wird (bis 2 hl/Kalenderjahr), ist steuerfrei.


Auszug Gesetzestext BierStG §3 (Für Heimbrauer ist hier Absatz (3) entscheidend:

Auszug Gesetzestext BierStV §2 Biersteuerdurchführungsverordnung



unter nachfolgendem Link findet man zusätzliche Informationen zum Thema Biersteuer sowie die vollständigen Gesetzestexte und das nächstgelegene zuständige Zollamt:

Zoll Deutschland (Finanzministerium)
Zoll



und zum Schluss noch ein Worddocument, wie ein möglicher Antrag zum Bierbrauen bis 2 Hektoliter pro Jahr aussehen könnte:

Zollvorlage_2hl